
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ita Tours Safaris & Adventure, Reisebüro und Reisevermittlung in Kenia. Die Reisebedingungen sind von Ihnen bei Buchung anerkannt worden.
1. Die Reiseanmeldung wird mit Zugang bei Ita Tours Safaris & Adventure, Reisebüro und Reisevermittlung in Kenia, verbindlich. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet). Der oder die Anmelder/in steht in Verpflichtung für sich selbst, sowie für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmenden. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung bei dem/der Anmelder/in zustande. Die Reisebestätigung ist sogleich die verbindliche Rechnung. Die Reisebestätigung bzw. Rechnung ist gleichzeitig Nachweis für die gebuchte Unterbringungsart bzw. sonstige Vermittlungsleistungen und ist den Reiseunterlagen unbedingt beizufügen. Mit der Anmeldung erfolgt der Vertragsabschluss durch Ita Tours Safaris & Adventure beim jeweiligen Leistungsträger. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften wird insoweit verwiesen.
2. Mit Abschluss des Reisevermittlungsvertrages beauftragen Sie uns, eine Beförderungsleistung (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc., nachfolgend zusammen "Reisen" genannt) oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu besorgen. Mit der Anfrage nach einer konkreten Reiseleistung für eine konkrete Person zu einem bestimmten Zeitpunkt gibt der Kunde gegenüber dem Reisevermittler ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages und auf Abschluss eines Vertrages über die Erbringung der Reiseleistung mit dem Leistungserbringer ab. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie für maximal 48 Stunden gebunden. Haben wir oder der Reiseveranstalter bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich, fernmündlich, per E-Mail (elektronischer Post) oder in sonstiger Weise die Buchung bestätigt, so sind Sie nicht mehr an den Auftrag gebunden. Enthält jene Reiseanmeldung von Ita Tours Safaris & Adventure unzumutbare Abweichungen, so ist die anmeldende Person dazu berechtigt, innerhalb von zehn Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung verbindlich.
3. Der oder die Reisende verpflichtet sich zur rechtzeitigen Information über die aktuell geltenden Visa-, Zoll- und Einreisebestimmungen sowie über die empfohlenen Gesundheitsvorschriften der bereisten Länder. Dabei ist der Kunde oder die Kundin für alle in seiner oder ihrer Person begründeten Voraussetzungen voll verantwortlich. Ita Tours Safaris & Adventure haftet nicht für Schäden oder Ersatzansprüche, die sich aus den persönlichen Voraussetzungen des Reisenden und seiner Mitreisenden ergeben. Ita Tours Safaris & Adventure haftet nicht für Folgeschäden durch Nichtbeachten der gültigen Vorschriften der jeweiligen Reiseländer.
4. Ita Tours Safaris & Adventure verpflichtet sich, den Reisenden sofort über alle unvorhersehbaren Änderungen und Abweichungen von der gebuchten Leistung, die nach Vertragsabschluss nötig werden, zu unterrichten, sobald diese bekannt werden.
5. Mit der Buchungsbestätigung werden 5 bis 10% des Reisepreises für alle in der Reiseanmeldung genannten Personen fällig. Die Restzahlung erfolgt 3 Tage vor Reisebeginn in der Agentur (Büro von Ita Tours Safaris & Adventure in Diani Beach) in bar. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der oder die Reisende keinen Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen des Veranstalters.
6. Dem oder der Reisenden bleibt es vorbehalten, jederzeit vom Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Der Reiserücktritt bedarf der Schriftform. Der Eingang der Rücktrittserklärung bei ITA TOURS & Safaris ist maßgeblich. Ita Tours Safaris & Adventure weist ausdrücklich jegliche Forderungen ab, die eine Stornierung von nicht bei Ita Tours Safaris & Adventure begründeten Ursachen haben.
Die Stornokosten bei Standardangeboten staffeln sich wie folgt:
20% bei Rücktritt ab dem 42. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn
30% bei Rücktritt ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn
45% bei Rücktritt ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn
75% bei Rücktritt ab dem 6. bis zum 2.Tag vor Reisebeginn
Für Stornierungen in einem Zeitraum von weniger als 48 Stunden vor Beginn der gebuchten Leistung entfallen 100% des Rechnungspreises.
Als Stichtag gilt der Eingang der schriftlichen Stornierung.
Reiserücktrittskostenversicherung:
Gegen die genannten Rücktrittskosten kann sich der oder die Reiseteilnehmer/in durch eine Reiserücktrittskostenversicherung absichern. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer solchen Versicherung. Beispielsweise: Gepäckverlust, Krankenversicherung, persönliche Unfallversicherung, Rückholversicherung, usw. Die Reiseteilnehmenden sind hierfür selbst verantwortlich.
7. Wird die Durchführung der Reise infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den zuvor genannten Beispielen gleichkommen (innere Unruhen, Behördenwillkür, hoheitliche Anordnungen wie beispielsweise staatliche Betretung, Verbote, Behördenwillkür, einschränkende Maßnahmen entgegen der bisherigen Praxis, etc.), Naturkatastrophen, technische Defekte am Transportgerät sowie höherer Gewalt erschwert, so kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der oder die Reiseteilnehmende den gezahlten Reisepreis und/oder geleistete Anzahlungen unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche des oder der Reiseteilnehmenden sind ausgeschlossen. Bei einer Kündigung nach Reisebeginn hat der Reiseveranstalter lediglich Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für erbrachte Leistungen. Als erbracht gelten auch Leistungen, deren Bezahlung an die Leistungsträger notwendig geworden sind, auch wenn diese Leistungen nicht in Anspruch genommen werden konnten.
8. Der oder die Reisende kann bis zum Antritt seiner gebuchten Leistung verlangen, dass an seiner Stelle eine dritte Person in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Ita Tours Safaris & Adventure kann jedoch Widerspruch einlegen, wenn dem oder der Ersatzteilnehmer/in gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder er bzw. sie nicht den Anordnungen der Behörden entspricht sowie diese Person den Reiseanforderungen nicht entspricht. Der oder die Reisende und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die ggf. durch die Teilnahme der dritten Person entstehenden Mehrkosten.
9. Ita Tours Safaris & Adventure behält sich eine geringfügige Verschiebung des Abreisedatums (+/-3 Tage) bei besonderen Umständen vor. Der Routenverlauf sowie die Unterbringung kann jederzeit durch unvorhergesehene Ereignisse bei Beibehaltung der gebuchten Kategorie geändert werden. Daraus ergeben sich keinerlei Ansprüche des Reisenden gegenüber Ita Tours Safaris & Adventure.
10. Ita Tours Safaris & Adventure haftet nicht für Flugverspätungen, -änderungen und -verschiebungen oder Zwischenlandungen, die durch die Fluggesellschaften vorgenommen werden. Es besteht keine Haftung bei Beschädigungen, Verlusten, Unglücksfällen, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten.
11. Nach Abschluss des Reisevermittlungsvertrages sind Preisänderungen aus sachlich berechtigten erheblichen Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife, Wechselkursänderungen) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Anmeldebestätigung beim Reiseteilnehmenden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Der oder die Reiseteilnehmende wird darüber unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt informiert. Preiserhöhungen innerhalb von 3 Wochen vor dem Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 10% des Reisepreises ist der oder die Reiseteilnehmer/in innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Reiserücktritt berechtigt.
12. Hinweis des Reiseveranstalters: Reisemängel sind der örtlichen Reiseleitung (Reiseveranstalter) oder auch Ita Tours Safaris & Adventure unmittelbar anzuzeigen. Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz hat der oder die Reisende nur, wenn diese innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Reise schriftlich beim Reiseveranstalter angezeigt wurden. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Eingang der Mängelanzeige beim Reiseveranstalter maßgeblich. Nach dieser Frist sind Schadensersatzansprache nicht mehr möglich. Ita Tours Safaris & Adventure tritt hier nur als Vermittler zwischen Kunde und Reiseveranstalter auf.
13. Ita Tours Safaris & Adventure haftet nicht für Schäden, die nicht durch das Verschulden von Ita Tours Safaris & Adventure zustande gekommen sind. Der Reisevermittler haftet nicht für vermittelte Leistungen von Drittanbietern (z.B. Ballonfahrten, etc.). Die Abtretung von Ansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die gerichtliche Geltendmachung von Dritten in eigenem Namen. Als Vermittler wird keinerlei Haftung übernommen. Diese richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Bedingungen des entsprechenden Leistungsträgers.
14. Der oder die Reisende kann Ita Tours Safaris & Adventure nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen von Ita Tours Safaris & Adventure ist Mombasa, Kenia. Für Klagen von Ita Tours Safaris & Adventure gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des oder der Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Ita Tours Safaris & Adventure maßgebend.
15. Gültigkeit des Angebots § 148 Bestimmung einer Annahmefrist
Wir halten Ihnen unsere Angebote bis zu 4 Wochen nach Zugang offen. Eine Rücknahme des eigenen Angebots ist jederzeit möglich, solange noch keine Annahme vorliegt (arg. § 130 Abs.1 S.2 BGB). Auftragsannahme: Eine verbindliche Annahme des Auftrages der Reservierung durch Ita Tours Safaris & Adventure besteht erst dann, wenn dem Gast eine Buchungsbestätigung zugestellt wurde.
16. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
17. Ita Tours Safaris & Adventure, Reisebüro und Reisevermittler in Kenia, tritt als Vermittler von Reiseleistungen auf und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Erbringers der einzelnen Reiseleistung.
18. Datenschutz
Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten der Nutzer verweist Ita Tours Safaris & Adventure auf seine gesondert Datenschutzerklärung und Einverständniserklärung zur Erhebung personenbezogener Daten auch in Drittländer, für die Hompage, das Kontaktformular und E- Mail Anfragen sowie das Hosting des Providers oder Cookies.
Bitte beachten Sie, dass
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die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Datenschutz-Grundverordnung der DSGVO und des BDSG oder vergleichbare Datenschutzbestimmungen kennen.
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die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist.